Nennungen
Nennungen mittels Überweisung des Nenngeldes bis zum 3. September 2010 auf das Konto der Raiffeisenlandesbank (KtoNr.: 37580 Bankleitzahl: 38000, lautend auf Kastner & Öhler Warenhaus AG).
Bei Nennungen ab dem 4. September 2010 sind ausnahmslos das Nenngeld und die jeweilige Nachnenngebühr zu entrichten.
Bei der Startnummernabholung ist der Einzahlungsbeleg vorzuweisen.
Nachnennungen sind am 12. September 2010 bis 1 Stunde vor dem jeweiligen Start möglich.
Anmeldungen sind auch unter www.pentek-payment.at möglich.




